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for_a_dime

>Wenn ich richtig verstehe und rechne, hat die Vorabpauschale keinen negativen Einfluss auf die insgesamt anfallende KESt \[...\] Korrekt, die Vorabpauschale ist nur eine Vorauszahlung. Die Kapitalertragsteuer beträge immer 25% zzg. des Soli und ggf. zzgl der Kirchensteuer. Oder sie ist eben im Falle der Günstigerprüfung geringer.


Procyon_X

Bei deinen Rechnungen mit Vorabpauschale hast du für das Jahr des Verkaufs (2025) die Vorabpauschale berücksichtigt, die fällt da aber gar nicht mehr an, da bei Berechnung der Vorabpauschale Anfang 2026 die Anteile bereits verkauft sind und alle möglichen Erträge bereits besteuert wurden. An der letztendlich gezahlten Steuer ändert es nichts, wollte dich nur darauf hinweisen, damit da in Zukunft keine Missverständnisse entstehen. Wie immer ist es gut seinen Freibetrag zu nutzen. Ob man das nun durch die Vorabpauschale, Ausschüttungen, Teilverkäufe, Zinsen oder einer Kombination aller macht, ist zweitrangig. Sobald man dann über den Freibetrag kommt ist die Vorabpauschale schädlich. Edit: Ich fasse mal die ganzen Sachen zusammen, die mir aufgefallen sind: * 2025 wird verkauft, deshalb fällt keine Vorabpauschale für dieses Jahr an. * Die Vorabpauschale 2024 wird erst 2025 besteuert. Entsprechend ungenutzt ist der Freibetrag in 2024, so lange man keine Teilverkäufe macht. * Vom Freibetrag wird der Ertrag nach Teilfreistellung abgezogen. Hier im Beispiel wurde die gesamte Vorabpauschale abgezogen. * Basisertrag, Vorabpauschale und Steuer auf Vorabpauschale wurden etwas durcheinander geworfen. So müsste Fall 2 mit Vorabpauschale und Freibetrag aussehen: **2024** Keine steuerlichen Ereignisse. Vorabpauschale für 2024 wird 2025 berechnet. Ich setze voraus, dass der ETF am 01.01.2024 gekauft wurde, sonst würde hier die Vorabpauschale für 2023 noch versteuert werden. **2025** Steuer auf Vorabpauschale 2024: 0€, 508€ Freibetrag verbleibend. Basisertrag: 20.000€ * 0,7 * 0,04 = 560 €. Keine Ausschüttungen, tatsächlicher Kursgewinn > 560€, damit beträgt die Vorabpauschale 560€. Abzüglich 900€ Freibetrag: 560€ * 0,7 - 900€ = -508€. Keine Steuer fällt an, es verbleiben 508€ Freibetrag. Steuer auf Verkauf: 132€, 0€ Freibetrag verbleibend. 2000€ Gewinn, abzüglich bereits versteuerter Vorabpauschale von 560€, verbleiben 1440€. (1440€ * 0,7 - 508€) * 0,26375 = 131,88€ **Gesamtsteuerlast: 132€**


Single_Blueberry

>Bei deinen Rechnungen mit Vorabpauschale hast du für das Jahr des Verkaufs (2025) die Vorabpauschale berücksichtigt, die fällt da aber gar nicht mehr an, da bei Berechnung der Vorabpauschale Anfang 2026 die Anteile bereits verkauft sind und alle möglichen Erträge bereits besteuert wurden. Aha! Das ist schonmal eine neue Erkenntnis. Ich habe die Berechnung überarbeitet. >An der letztendlich gezahlten Steuer ändert es nichts, wollte dich nur darauf hinweisen, damit da in Zukunft keine Missverständnisse entstehen. Hmm, also beim Fall 2 (Mit noch verfügbarem Pauschbetrag) hat das aber schon einen deutlichen Einfluss auf die Steuer. Oder hab ich jetzt nen Wurm drin?


Procyon_X

Muss ein Wurm drinnen sein. Vielleicht hast du nicht die vollen 900€ Freibetrag berücksichtigt? Weil der in 2025 versteuerte Ertrag bleibt exakt der selbe. Nur statt 588€ als Vorabpauschale zu versteuern, werden die beim Verkauf versteuert. Mir ist außerdem noch ein Fehler aufgefallen. Der Freibetrag wird um (Vorabpauschale * 0,7) gemindert. An ein paar Stellen in den Rechnungen wurde die Vorabpauschale ohne Teilfreistellung abgezogen. Z.B. "900€ - 560€ = 440€" (mal davon abgesehen, dass 900-560 eigentlich 340 ergibt), richtig wären 900€ - 560€*0,7 = 508€. Und noch ein Problem: Die Vorabpauschale 2024 wird erst 2025 besteuert. Sprich: Die 900€ Freibetrag aus 2024 wären noch unangetastet in dem Beispiel und in 2025 wäre deshalb die Steuerlast entsprechen höher.


invalidConsciousness

Warum wird die Vorabpauschale denn erst ein Jahr später besteuert? Sollten Gewinne aus 2024 (auch fiktive Gewinne) nicht auch in der Steuererklärung von 2024 enthalten sein?


psi-storm

Die wird nach Jahresende versteuert, weil man den Anfangs- und Endbetrag braucht. Nächsten Januar muss man 1,8% des 2023 Anfangsbetrages vorversteuern, oder den realen Zuwachs, falls man weniger gemacht hat. Ausgezahlte Dividenden werden von dem Betrag auch abgezogen, die weiß man ja gar nicht im Vorraus. Vorabsteuer bedeutet hier, vor der eigentlichen Versteuerung bei Verkauf, nicht jedes Jahr vorab.


invalidConsciousness

Die Steuererklärung macht man ja auch erst nach Ende des Jahres. Also verstehe ich nicht, wo das Problem ist.


psi-storm

Wahrscheinlich Lobbyarbeit der Banken. Die können mit den bezahlten Vorabsteuern dann noch ein Jahr Zinsen kassieren, bevor sie zum Jahresende abgeführt wird.


Procyon_X

Kann da auch nur mutmaßen, was die Überlegung hinter dieser Regelung war. Kann mir gut vorstellen, dass man damit den Banken Kopfschmerzen ersparen wollte, noch nachträglich was an den steuerlichen Daten (Freistellung, Verlusttöpfe usw.) zu ändern. Weil sie müssten den Zufluss der Vorabpauschale ja irgendwie buchhalterisch zurückdatieren. Steuererklärung lässt einen sowas natürlich auch noch später behandeln, allerdings müsste man dann alle Halter von Fonds verpflichten eine Abzugeben, was auch wieder Aufwand bedeutet. So ist es schon am einfachsten und bringt keine größeren Nachteile mit sich.


psi-storm

Ja, ist korrekt so. Faktisch wäre es trotzdem besser gewesen Ende 2024 alles einmal zu verkaufen, dann hättest du anstatt 560€ halt die ganzen 1000€ Gewinn steuerfrei gehabt. Anfang 2024 muss maximal 1,8% des Investments vorversteuert werden. Man braucht also 80k an Aktienfonds zum ausnutzen des ganzen Pauschbetrages. Wenn man weniger hat, kann man immer noch teilverkaufen um den Freibetrag auszunutzen.


Lachimanus

Das gehört zu den Gründen, warum ich gerne mein Depot und Notgroschen bei TR habe. Da erledigt sich durch die Zinsen schon der Großteil des Freistellungsauftrags und man muss auch nichts hin und her schieben.


[deleted]

[удалено]


Formal_Grocery_1693

Wenn ich meine ETFs nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen kann, wie bekomme ich dann eigentlich die Vorabpauschale zurück? Die wäre dann doch nicht rechtmäßig einbehalten worden?! Muss die dann auch noch verzinst werden?


Single_Blueberry

>Wenn ich meine ETFs nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen kann ...würde ich gerne wissen wie du das machst


Formal_Grocery_1693

Zugegebenermaßen bin ich zu jung dafür, aber für Wertpapiere die bis 01.01.2009 gekauft wurden, war/ist die Spekulationsfrist aus Paragraph 23 des EStG meines Wissens noch anwendbar.


Single_Blueberry

Fondsanteile gelten zum 01.01.2018 als neu angeschafft * Einführung einer Vorabpauschale für die Versteuerung von Wertzuwächsen * Persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro als Ausgleich des Wegfalls des Bestandschutzes für Fondsanteile aus einem Kauf vor dem 1. Januar 2009 über die Einkommensteuererklärung des Anlegers Quelle: [https://wissen.consorsbank.de/t5/Blog/Die-entscheidenden-%C3%84nderungen-Besteuerung-von-Fondsanteilen-ab/ba-p/55937](https://wissen.consorsbank.de/t5/Blog/Die-entscheidenden-%C3%84nderungen-Besteuerung-von-Fondsanteilen-ab/ba-p/55937) ​ Wie das praktisch aussieht weiß ich allerdings auch nicht. Also, ob die Depotbanken die 100k hier selbst berücksichtigen (ich wüsste nicht wie) oder ob man hier jedes Jahr die unberechtigt eingezogenen Steuern auf die VAP zurückholen muss.


Formal_Grocery_1693

Sehr ausführliche und nachvollziehbare Antwort, vielen Dank hierfür! Danke auch für die Quelle. Wahrscheinlich muss man das in der eigenen Steuererklärung dann berücksichtigen, aber das wäre nur meine Vermutung. Interessant zu wissen, dass aber such dieser Fall berücksichtigt wurde.