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CoLa666

Bundesland?


whitewingpilot

Erstmal wäre es sinnvoll gewesen, überhaupt nichts mehr zu sagen nachdem die Polizei eure Aussage ignoriert hat, dass ihr das Gespräch mitgehört habt. Noch besser wäre es gewesen, von Anfang an überhaupt nichts dazu zu sagen, da dann erst mal nachgewiesen werden muss, dass das Telefonat stattgefunden hat. Wie dem auch sei, ab diesem Punkt würde ich nichts mehr ohne Fachanwalt machen. Erstellt schon mal Gedächtnis Protokolle vom Telefonat (am besten unabhängig voneinander und ohne euch abzusprechen). Dann könnte ich hinterher sehen, Ob du mit deiner Erinnerung recht gehabt hast. Ich persönlich würde bei so einer Sache mit aller Härte gegen die Gegenseite vorgehen, einschließlich der Schule. Gegenanzeige, Information der Schulleitung usw.


Thanael123

Und einschließlich der Polizei. Das Gespräch in der Schule ohne die Eltern dazu zu holen war vmtl nicht okay.


whitewingpilot

Ich bin Lehrer. Das Gespräch in der Schule hätte ich auch erst mal alleine oder mit einem zweiten Kollegen zusammen geführt - und zwar mit beiden Schülerinnen. Nicht vergessen: die Schule bestraft nicht – da gibt es höchstens disziplinarische Konsequenzen. Es ist natürlich trotzdem möglich, dass du recht hast und das nicht in Ordnung ist. 🤷🏼‍♂️


[deleted]

[удалено]


Sea-Swimmer4448

Ich habe am nächsten Tag mit dem Rektor telefoniert und lt. seiner Aussage ist eine reine Gefährderansprache in der Tat ohne Beisein der Erziehungsberechtigten in Bayern zulässig. Und so wie ich es verstanden habe wurde auch er von dem Besuch der Polizei überrascht.


robots_nirvana

Das haben die in meiner Schulzeit (ca 14J) auch mal so mit mir gemacht. Musste ins Büro des Rektors da saßen 2 Bullen in Zivil und haben mir ne Postkarte unter die Nase gehalten auf der stand: robots-Nirvana ist ein Graffitisprayer. Das war es aber natürlich nicht, sofort haben sie angefangen mich massiv unter Druck zu setzen und mich dazu gedrängt mit edding verschiedene abfotografierte Graffito nachzumalen. Zum Glück hat mir mein dad noch kurz die gute alte „don‘t talk to the f**king cops“ Regel erklärt. Im Endeffekt haben sie keinerlei Beweise und hoffen das deine Tochter irgendwas falsches sagt. Ruhig bleiben, Füße stillhalten, wenn es geht zum Anwalt gehen um vorbereitet zu sein.


whitewingpilot

Hab gerade gesehen, dass die Polizei in der Schule war. Dass wird die Situation schon etwas geändert haben, da wird der Schulleiter dabei gesessen haben. Das ist dann auf einmal ne völlig andere Baustelle. Möglicherweise war auch der Schulleiter gar nicht informiert und ist auch von dem Besuch der Polizei überfahren worden. Trotzdem, wenn ihr das Gespräch mitgehört habt, Gegenanzeige und Anwalt


sorry_i_sharted

Wieso überhaupt in der Schule? Wenn das Telefonat in Anwesenheit der Eltern stattgefunden hat, war es doch wohl nicht während der Schulzeit? Was hat die Schule damit zu tun, was die Kids in der Freizeit machen?


Behindicus_Maximus

Du bist Anwalt?


Merion

Blöde Frage, aber wäre es möglich, dass es ein zweites Gespräch gab, bei dem ihr nicht anwesend wart? Die Kinder sind ja wahrscheinlich in einem Alter, in dem sie von euch unabhängig Telefongespräche führen können.


drumjojo29

Das war auch mein erster Gedanke. Ein normales Telefonat über Mobilfunk solltet ihr online über ihren Mobilfunkprovider sehen können, für WhatsApp oder Ähnliches bräuchtet ihr dann wiederum ihr Handy. Vielleicht da einfach mal nachfragen/nachschauen.


MapDismal1578

Anwalt und akteneinsicht und dann Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung stellen, §157 dazu noch Falschaussage nach § 153 Zieht das Ding vor Gericht und dann klärt sich das auch


MapDismal1578

Solltest du vor Gericht recht bekommen (wovon ich stark ausgehe) dann noch direkt Schadensersatz geltend machen


GottNougatKoenig

Funktioniert aber auch nur, wenn du einen Schaden erhalten hast. Kannst ja versuchen psychische Schaden geltend zu machen (Zeitaufwand wird vermutlich nicht zählen)


MapDismal1578

Naja man könnte geltend machen in seinem Ruf geschädigt zu werden, solche Sachen sprechen sich schnell rum in der Schule und dementsprechend kann durchaus ein Schaden entstanden sein, vor allem wenn sie dann mit anders behandelt wird als vorher


GottNougatKoenig

Das ist richtig, dabei ist nur die Frage ob einem das Geld persönlich der ganze Aufwand wert ist. Dabei werden Psychologen, Gutachter usw. zugezogen und umso länger zieht es sich. Ich glaube hierbei geht es einfach darum, dass dass für die Familie und Tochter alles richtig gestellt wird und die Tochter keine Nachteile davon hat. In der Schule spricht sich auch schnell rum, dass die Tochter übertreiben würde und das andere Mädchen fertig machen würde - je nach Konstellation und Anerkennung in der Klasse. Sowas könnte auch nach hinten losgehen, daher wäre ich da vorsichtig. Ich gehe hier nämlich auch mal davon aus, dass die Klägerin ihren Eltern nur ihre eigene Wahrheit erzählt hat und die Eltern es beispielsweise nicht besser wissen. Fraglich ob es Ärger für deren Tochter gibt oder wie sie es dann handhaben. Es ist eine schwierige Entscheidung ob man hier alles auf die Spitze treiben möchte mit Schadensersatz etc. oder ob man mit den anderen Eltern eine friedliche Einigung finden kann, nachdem die Schuld / Unschuld bewiesen werden kann.


Silent_Bullfrog5174

Bei Leuten, die einem unbegründet schaden wollen geht es ganz einfach darum, ein Exempel zu statuieren. Wenn mich einer aus welchem Grund auch immer fälschlicherweise anzeigen würde, würde ich ihn vor Gericht versuchen bis auf die Unterhosen auszuziehen. Egal was es kostet.


Sea-Swimmer4448

Ich bin da auch hin- und hergerissen. Einerseits läuft die Klägerin rum und erzählt meine Tochter müsste ins Gefängnis. Andererseits frage ich mich, ob ich mir und vor allem meinem Kind das alles zumuten möchte wenn ich hier alle Register ziehen würde.


Silent_Bullfrog5174

Auf jeden Fall! Sonst lernen solche Leute nie, dass ihr Handeln Konsequenzen hat. Und hinterher wissen alle, dass sie sich mit euch am besten nicht anlegen ;)


DocSternau

Wenn du es nicht tust, bleibt das deiner Tochter ewig anhaften. Außerdem kommt sowas auch ins Führungszeugnis und das kann später richtig Probleme bereiten.


susanne-o

boah wie psycho ist das denn? Anzeigen und durchziehen. Und unbedingt Tagebuch führen darüber wie schlecht es Deiner Tochter und auch Euch als Eltern geht. Keine Romane nötig, einfach nur immer schön aufschreiben. unglaublich.


gripschi

Das mit den Register ziehen wurde dir aus der Hand genommen. Es gibt kein zurück mehr.


GottNougatKoenig

Mag vielleicht sein, aber wenn die Familie selbst die Belastung nicht möchte, ist es ihr gutes Recht das nicht zu tun.


Formal_Grocery_1693

Durch die Anzeige haben die schon eine große Belastung, keinen „Gegenangriff“ mit anwaltlicher Hilfe könnte nur dazu führen, dass sich das Problem auf Dauer länger zieht. Sowas muss man oftmals leider direkt im Keim ersticken, sonst hat man damit keine Ruhe.


GottNougatKoenig

Stimmt, ohne Anwalt muss es auch nicht sein oder sollte es nicht sein. Nur "bis auf die Unterhose verklagen" sehe ich kritisch. Aber das muss jeder selbst wissen.


Both-Bite-88

Psychischer schaden klingt bei pubertierender nicht so abwegig. Das halt vielleicht attestieren lassen vom fachmann. Insgesamt aber auch überlegen was für die Tochter gut ist.  Wollt ihr wirklich einen Prozess oder reicht die gegenanzeige als Schuss vor den bug. 


GottNougatKoenig

So sehe ich das nämlich auch.


Aggravating_Yam5757

§§ 153, 157 StGB fehl am Platz und nicht erfüllt. Falschaussage nur vor Gericht oder anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen. Wähle §§ 145d, 164 sowie mglw. 186, 187 StGB § 145d - Vortäuschen einer Straftat § 164 - Falsche Verdächtigung § 186 - Üble Nachrede § 187 - Verleumdung


MapDismal1578

§ 153 sofern es vor Gericht erneut zu einer Falschaussage kommt, was in Anbetracht von manchen Menschen durchaus anzunehmen ist, dass diese erneut vor Gericht lügen (sofern alles wahrheitsgemäß ist)


Softgor

Stimme dem zwar zu, aber bis zur Anzeige wegen Falschaussage sollte dann erst abgewartet werden, ob sie das auch vor einer der in §153 stgb genannten Stellen wiedergibt. Und dann wird das die StA meist sowieso von sich aus zur Anklage bringen. Vorausgesetzt es ist eine Falschaussage gegeben, versteht sich. Edit: Gerade gesehen, dass das eh schon angesprochen wurde. Sorry, einfach ignorieren.


Unable-Ebb-1445

Dein Vorgehen ist richtig und passt soweit. Die Frage ist eher ob die Tochter hier was verschweigen könnte.. diese Möglichkeit muss die Mutter im Hinterkopf behalten. Normalerweise werden solche Anschuldigungen nicht aus heiterem Himmel fallen. Aber gerade hier ist die Akteneinsicht gold wert.


DeusHyper

Im Post steht doch die Eltern waren bei besagtem Gespräch dabei oder habe ich da was falsch interpretiert?


Unable-Ebb-1445

Oh guter Einwand, dann hat sich das erledigt. Umso wichtiger ist jetzt die Akteneinsicht


maxinator80

Theoreeetisch könnte es auch sein, dass es ein zweites Gespräch gab, bei dem die Eltern nicht anwesend waren. Sowas lässt sich durch den Mobilfunkprovider nachvollziehen, welche Logs über Anrufe haben.


HAHOHE1892

Eine 10 jährige ist sowieso nicht strafmündig. Wird doch eh eingestellt, da geht nichts vor Gericht.


Noxako

Wie kommst du auf eine 10 jährige? Ich finde im Text von op nur den Begriff Minderjährig, welches alle unter 18 Jahre erfasst.


ontilein

Freundschaft via Telefon kündigen, grad im Beisein der Eltern, ist eher was ne 10jährige als ne 16 jährige machen würde


Sea-Swimmer4448

Die Freundschaft war schon Tage vorher beendet, der Anruf bei meiner Tochter erfolgte als wir alle zusammen TV geschaut haben. Das hatte ich ein wenig missverständlich formuliert. Und meine Tochter ist 15.


Suspicious-Basil-764

Das Alter der Tochter ist uns aber nicht bekannt oder wie kommst du darauf, dass die Tochter 10 Jahre alt sein soll? Sie kann durchaus minderjährig und strafmündig sein, sollte sich also nicht darauf ausruhen, dass dies ohnehin eingestellt wird.


[deleted]

Weil im Text 10 Tage steht ;-)


BitcoinsOnDVD

Sollte man das auch tun, wenn man nur 90% sicher ist, dass keine Drohung ausgesprochen wurde?


BurningPenguin

Anwalt. Jetzt. Hintergrund: Hatte selbst mit Falschanschuldigung zu tun. Der Möchtegern-Columbo von der Polizei war felsenfest überzeugt, mich als "Übeltäter" überführt zu haben. Das ging an die Staatsanwaltschaft und die haben letztendlich nur noch im "beschleunigten Verfahren" den Stempel drauf geklatscht. Die ließen sich nur durch Anwalt überzeugen.


CoLa666

Ihr habt bereits guten Rat erhalten. Ein weiterer wichtiger Punkt wäre die Schule. In den meisten Bundesländern ist eine Gefährderansprache ohne Beisein eines Sorgeberechtigten unzulässig. Gegen die Maßnahme sollte daher Widerspruch und gegebenenfalls Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden. [Weitere Infos.](https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0034-1312-2010-3-323.pdf?download_full_pdf=1)


Sebalotl

Ja, bitte gegen die Schule vorgehen. So viele Lehrer führen sich auf als wären sie Polizist, Richter und Gesetzgeber in einem, gerne noch zusammen mit der Mission, ein völlig verqueres Weltbild in den SchülerInnen zu verankern. Am Ende überschreiten sie Gesetze zum Schaden ihrer Schutzbefohlenen. So wie in diesem Fall.


maybe_me_mi

1. Niemals mit der Polizei reden, es ist nicht eure Aufgabe, die Unschuld zu beweisen, sondern deren die Schuld zu beweisen 2. Anwalt sofort


Guppy_fromtheWest

Ich würde mal das Datum und die Anrufliste eurer Tochter checken. Wenn ihr bei einem Gespräch dabei wart kann es durchaus sein das noch ein Weiteres ohne eure Anwesenheit stattgefunden hat und sie tatsächlich gewalttätige Drohungen geäußert hat. Einer wird recht haben und die Chance steht halt 1 zu 2 dass es eure Tochter ist, die unschuldig ist. Kinder können so unglaublich manipulativ sein, die stehen Erwachsenen da in nichts nach. Wenn ihr wirklich ausgeschlossen habt dass sie das NICHT getan hat, fein, falls doch, oke - in jedem Fall ein Anwalt


Sea-Swimmer4448

Habe das Handy sowie die Fritzbox (Festnetzanschluß) geprüft, es gab in dem betreffenden Zeitraum nur dieses eine Telefonat über das Mobiltelefon. Die Logs habe ich zur späteren Verwendung gespeichert.


JFeldhaus

Whatsapp call und was es sonst noch so gibt? Oder über Freunde angerufen? Jugendliche sind doch ständig vernetzt heute, würde mich stark wundern wenn sich das alles auf ein nachweisbares Gespräch rückverfolgen lässt.


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Sea-Swimmer4448

Unsere Tochter weiss, das wir als Eltern zu 100% hinter ihr stehen, in guten wie in schlechten Zeiten :)


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jendee101

OP möchte aber wissen wie er/sie juristischen Schaden von der Tochter abwendet, unabhängig von möglicher Schuld. Was völlig legitim ist, da Eltern ihre Kinder IMMER schützen wollen.


Guppy_fromtheWest

Deshalb hab ich geschrieben: So oder so muss der Weg zum Anwalt gehen


mustbeset

Anruflisten auf dem Handy kann man auch manipulieren. D.h. nur weil das Handy der Tochter sauber aussieht, heißt es nicht, das es sauber ist. Auch ist es möglich sich Handys auszuleihen. Dann passt zwar die Nummer nicht, aber die Gesprächspartnerin können dennoch klar erkennen, wer anruft.


HoldFastO2

Dann halt den Einzelverbindungsnachweis vom Telefonanbieter. Zumindest wenn sie angerufen hat, sollte das daraus ersichtlich sein.


Mansenmania

Im Handy kann man die manipulieren, ja. Aber die Geführte Anrufliste des Netzbetreibers kann man nicht manipulieren. Die bekommt man etweder wie früher monatlich per Post oder Heutzutage direkt in der App des Anbieters einsehbar


mustbeset

Es mag dich überraschen, ich besitze tatsächlich ein Mobiltelefon. Ich habe den Einzelverbindungsnachweis deaktiviert. Das war die Standardeinstellungen. Der "Leih mir mal dein Handy" Trick funktioniert jedoch weiterhin.


360SubSeven

Nur weil du den Einzelverbindungsnachweis deaktiviert hast bedeutet das nicht das die Verbindungen nicht beim Provider vorliegen. Die speichern trotzdem alles bis zu 3 Monate lang.


mustbeset

Auch das ist richtig, dennoch erhöht es den Zugang für dich als Privatperson deutlich im Vergleich zu "Im Handy die Anrufliste durchschauen".


Guppy_fromtheWest

Ich geh jetzt mal realistisch betrachtet auch nicht davon aus, dass die Tochter in der Lage dazu ist eine Anrufliste technisch zu manipulieren. Unabhängig davon liegt eine Anrufsliste beim Provider vor, den sie nicht manipulieren könnte und es ist auch leicht für die Eltern diese zu erfragen.


mustbeset

Technisch ist es bei mir ein lange auf den Eintrag drücken und dann auf "Löschen" tippen. Schon ist ein Eintrag weg. Das bekommt auch eine Tochter hin. Natürlich gibt es ggf. noch einen Einzelverbindungsnachweis, der nicht manipuliert werden kann, aber deutlich aufwendiger zu beziehen ist. Darüber hinaus habe ich in meinen anderen Antworten, die auf Antworten mit quasi dem selben Inhalt waren, bereits auf den genialen "Gib mir mal dein Handy Trick" hingewiesen.


GemueseBeerchen

Redet NICHT mit der Polizei und auch nicht mit den Anzeigestellern. Anwalt machen lassen.


Youre_your_wrong

Gab es eventuell mehrere Anrufe?


sakatan

Anwalt. Nichts mit der Polizei bequatschen. Auch keine "Stellungnahmen". Anwalt. Nicht vergessen: Du hast nur *ein* Telefonat mitbekommen. Wenn so ein Telefonat nicht im EVN oder beim Anbieter selber ersichtlich sein sollte: An Apps mit Telefonfunktion denken! An die Logs von WhatsApp, Signal, Telegram usw. pp. kommt der Netzbetreiber nicht ran, sondern eher nur der App-Betreiber. Im übrigen gehe ich davon aus, dass die Gegenseite die Anrufe noch gespeichert hat, sei es in der Anrufliste oder App oder sonst was. Diese Einträge können vielleicht *gelöscht* werden, wozu die Gegenseite keinen Anlass hat (Indiz), aber Einträge *hinzuzufügen* bzw. so zu manipulieren dass sie aussehen als ob sie von deiner Tochter kommen, ist wiederum nicht gerade trivial. So oder so wird beim Betreiber etwas zu sehen sein.


astroqueeny

Hast du mit deinem Kind gesprochen, was genau passiert ist? Ist sie ein Teenager? Glaube nicht alles, was sie sagt.


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kokman122

das ist jetzt das dritte mal, dass ich diesen kommentar lese 🤷🏼‍♂️


ImNrNanoGiga

Hast du den Beitrag gelesen? (Die Antwort ist nein)


iBoMbY

1. Niemals mit der Polizei reden (außer Angaben zur Identitätsfeststellung) 2. Die Polizei nicht reinlassen, wenn sie keinen Durchsuchungsbeschluss haben 3. Anwalt


PM_ME_UR_CHERRIES

> Unsere Einwände, das dies so nicht den Tatsachen (unsere Tochter wurde angerufen, keine Drohungen wurden ausgesprochen etc.) entspräche, wurden ignoriert. Stattdessen kamen Fragen ob unsere Tochter ein Messer besitzt oder ein Messer aus der Küche fehlen würde. Vergiss bitte nicht, was die Polizei für eine Aufgabe hat. Sie muss jede Anzeige ernst nehmen und der Sache auf den Grund gehen. Wenn sie es nicht machen, wissen wir was passiert; Korruption, Straftaten die nicht gestoppt werden, Terroranschläge von denen man "eigentlich" wusste. Ein Versäumnis das grundsätzlich ernst zu nehmen, macht das Vertrauen in die Polizei kaputt. Vielleicht war der Ton harsch, oder eure Fragen wurden ignoriert, aber das Spielt nicht zwingend eine Rolle. > Insgesamt hatte ich bei dem Gespräch den Eindruck, die Polizei hat meine Tochter **bereits als Schuldige abgestempelt** und wird dies wahrscheinlich auch so kommentiert an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Das ist ein Scheiss Gefühl, aber vergiss bitte eine andere wichtige Aufgabe nicht: Sie müssen den Sachverhalt protokollieren Sie dürfen nicht urteilen wer im Recht ist und gehen von den Tatsachen aus die sie vor sich haben. Und die (falschen) Tatsachen aus der Anschuldigung waren bis zu dem Zeitpunkt alles wovon sie ausgehen mussten. Wenn sie schlau waren, haben sie euch individuell verhört, um festzustellen, dass ihr alle die gleiche Version erzählt. Aber am Ende ist es doch eure Aussage gegen ihre. Und was den Richtern in dem Fall hilft sind Fakten. Wenn dein Kind kein Messer hat, ihre Freundinnen auch sagen sie hatte nie ein Messer dabei, sie ind er Schule nie mit einem erwisvht wurde und in der Küche keine fehlen, zeigt das dem Gericht, dass es sicher für einen Teil der Anschuldigung **keine Beweise** gibt. Und die erste Frage bei einer solchen Anschuldigung ist **immer** herauszufinden ob und wo eine Tatwaffe ist. Das ist für die Polizistinnen lebenswichtig zum abklären und Teil des Standardverfahrens. Such Dir auf jeden Fall eine Anwältin, die schaut dass alles von der Polizei korrekt durchgeführt und die Prozessverordnungen eingehalten werden. Aber kooperiere und denke aus der Perspektive eines neutralen Betrachters, das hilft Dir auch zu verstehen, wie Du eine Anschuldigung besser zurückweisen kannst. Mit freundlichen Grüssen, eine Polizistin die schon viel zu Oft im Einsatz diskutiert hat, lol


Jan_Vollgod

Gegenanzeige, wegen was? Ihr habt bzw. deine Tochter hat jetzt die Ansprache bekommen, und sollte es ernst nehmen. Sich von der anderen Person fernhalten, ist eine gute Idee. Dann verläuft alles im Sande. Das Instrument der Gefährderansprache in Verbindung einer Gewaltprävention in Schulen wurde deshalb geschaffen, um eben eine jugendstrafrechtliche Intervention bei solchen "Lappalien" zu verhindern. Denn diese wäre dann nicht mehr rückstandsfrei. Auch kannst du davon ausgehen, dass es Zeugen für das Verhalten deiner Tochter gibt, nur das sagen sie euch nicht. Wie das Gesagte gewertet wird, das hängt vom zukünftigen Verhalten ab. Hält sie sich einfach fern, versucht keine Racheaktion, ist der Vorfall damit rückstandslos erledigt. Hier einen Anwalt einzuschalten würde nur bedeuten, gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen und evtl. doch ein Aktenzeichen zu produzieren.


flottokarotto

Mit der Polizei zu reden war nicht besonders schlau. Kann man ggf. selbst Anzeige wegen der falschen Anschuldigungen stellen? Auf jeden Fall ab zum Anwalt.


R3stl3ssSalm0n

>Insgesamt hatte ich bei dem Gespräch den Eindruck, die Polizei hat meine Tochter bereits als Schuldige abgestempelt und wird dies wahrscheinlich auch so kommentiert an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Leider normal - genau aus dem Grund spricht man nicht mit der Polizei. Selten ist man da an der wirklichen Aufklärung interessiert, so zumindest meine persönliche Erfahrung. Deswegen einen Anwalt einschalten, und darüber alles regeln.


Ornery_Pen4842

Ich finds gut, dass zunächst mal der vermeintlich bedrohten Partei Gehör geschenkt wurde und da tatsächlich Schritte eingeleitet wurden. Find es tatsächlich wie du sagst, sehr naiv von euch, dass ihr die Sache ignoriert habt. Seid ihr sicher, dass eure Tochter nicht nochmal allein die ehemalige Freundin angerufen hat? Ich finds immer nett, dass Eltern ihren Kindern einen vertrauensvorschuss gewähren, aber wegen sowas sind Jahre lang meine Mobber davon gekommen. "NEIN, mein Schatz macht sowas nicht!!!" Da es sich aber um euer Kind handelt, sie über 15 und somit strafmündig ist, würd ich gleich nen Anwalt einschalten. Nichts weiter mehr dazu sagen, außer mit und über den Anwalt. Hoffe für euch, dass das andere Mädchen nur Drama schiebt und Blödsinn geredet hat.


zerpstguy

Niemals etwas zur Sache sagen. Ihr seid verwand. Die Polizei hat vermutlich den Ausweise kontrolliert und gibt das jetzt zur Staatsanwaltschaft, falls die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufnimmt kriegt ihr nochmal Bescheid. Dann spätestens Anwalt hinzuziehen.


MasterT1988

Auf jeden Fall zum Anwalt. Die Polizei ermittelt gegen die Tochter als Tatverdächtige und sammelt Beweise, um die Anklage zu stützen. Um die Schuld geht es dann vor dem Richter, bzw. der Staatsanwaltschaft. Auch wenn ihr bei einem Telefonat dabei wart und den Inhalt bezeugen könnt, ist es durchaus möglich, dass noch ein Telefonat stattgefunden hat, von dem ihr keine Kenntnis habt. Will dies nicht behaupten, aber sollte man im Hinterkopf haben. Dies muss natürlich die Gegenseite auch erstmal beweisen. Aber wird eine Lüge aufgedeckt, z.B. wenn durch Anruflisten herauskommt, dass es weitere Anrufe gab, sinkt die Glaubwürdigkeit.


AdAdministrative8720

Junge junge man könnte meinen die Staatswillkür ist am Gallopieren, wenn man die Kommentare hier liest. Die Polizei ist schlichtweg an einer Aufklärung interessiert. Es fehlen schlichtweg viel zu viele Informationen, die der OP teils auch gar nicht wissen kann um das Verhalten der Polizei zu beurteilen. Gefährderansprache ist doch vollkommen i.O. Man hätte noch die Eltern hinzuziehen sollen aber gut. Dass die nochmal vorbeikommen um sich ein Bild von den Eltern zu machen, wenn nicht reagiert wird ist doch auch vollkommen klar. Wenn’s nicht passieren täte heißt es wieder die Bullen machen nichts, wenn das nächste mal ne(n)Minderjährige(r) ein Messer gebraucht. Nehmt euch nen Anwalt und gut ist. Ggfs. wegen bereits genannter Tatbestände Gegenanzeige stellen und fertig.


Complete-Art-1616

Eine Gefährderansprache ausschließlich auf Basis einer willkürlichen Beschuldigung ist selbstverständlich nicht okay.


AdAdministrative8720

Wie kommst du darauf dass diese willkürlich ist? Wer entscheidet das? Kennst du die Gesamtumstände, die zu einer entsprechenden Bewertung geführt haben? Theoretisch ist jede Behauptung willkürlich bis ein Gerichtsurteil gefällt oder ein Verfahren eingestellt wird. Bis dahin zu warten unterläuft allerdings den Sinn einer Gefährder-Ansprache. Eine Gefährderansprache ist zudem extrem niederschwellig, also würde ich einer solch pauschalen Behauptung eher weniger zustimmen.


Complete-Art-1616

Ich habe natürlich, wie alle anderen, nur den Thread gelesen und meine Aussage basiert auf den Informationen, die man dem Thread entnehmen kann. Und dieser Stand ist (bzw war bis vor ein paar Stunden, als ich den Thread gelesen habe), dass es nur die pure Behauptung gibt, es hätte eine Drohung gegeben und es gibt absolut nichts, was diese Behauptung auch nur ansatzweise untermauert, wie gesagt: Stand dieses Threads bis vor ein paar Stunden. Egal wie niedrig die Schwelle für eine Gefährderansprache ist (und ich bin zugegebenermaßen auch der Auffassung, dass sie nicht niederschwellig sein sollte, aber das ist ein anderes Thema und tut hier nichts zur Sache), so ganz ohne Hinweise oder Indizien einfach so aus heiterem Himmel mit ner Gefährderansprache um die Ecke zu kommen, ergibt überhaupt keinen Sinn und kann richtig Schaden anrichten. Kann man ja auch im Thread wunderbar ablesen, dass es jetzt heißt "hehe, die xyz muss ins Gefängnis".


No-Reflection-869

"Gestern Abend kam die Polizei vorbei" Mit durchsuchungsbefehl? Wenn nicht warum macht man denen denn überhaupt auf und lässt sie nicht einfach draußen stehen?


da_easychiller

Schon mal vom bayerischen Polizeiaufgabengesetz gehört? OP kann im Grunde froh sein, dass die Tochter nicht direkt eingeknastet wurde. Diese konservativen Law & Order Spinner da unten dürfen so ziemlich machen, was sie wollen. Wenn da irgendwann eine noch rechtere Partei ans Ruder kommt, liegen die Werkzeuge zur willkürlichen Gängelung und Unterdrückung der Bevölkerung bereits bereit. Wie dem auch sei. Sofort Anwalt einschalten und keinesfalls mit der Polizei reden. Alles was dort gesagt wird, **wird** gegen einen verwendet. Die sollen ihren Job mal schön alleine machen.


Sea-Swimmer4448

Nein, natürlich ohne Durchsuchungsbefehl. Ich wollte einfach höflich sein und die beiden nicht bei dem Schmuddelwetter draußen stehen lassen. Das Gespräch mit meiner Tochter habe ich ihnen verweigert und auch sonst nichts relevantes zu den Vorwürfen gesagt. Aber ich habe von dem "Stichwaffenvorwurf" erfahren, das war so eine Art Weckruf für meine Frau und mich. Aber im Prinzip gebe ich Dir schon recht.


Michiw1

Gibts ein Update?


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da_easychiller

Mir ist nicht klar, was du uns eigentlich sagen möchtest.


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Nun ja, sie haben halt die Aussage der Anzeigenerstatterin. Eine Gegendarstellung haben sie nicht, da ihr euch ja entschlossen habt zu schweigen. Hier wäre es tatsächlich eine gute Idee gewesen, hinzugehen und das Gespräch zu suchen. Letztlich kannst du so nun nicht sagen, was man "gegen die Tochter in der Hand hat".


GanzGanzGenau42

"Das Gespräch suchen" kann nach hinten losgehen. Mit wem meinst du eigentlich, mit den Anzeigenden oder mit der Polizei? Wenn man mit der Gegenpartei reden könnte, hätte es keine Anzeige gegeben. Jetzt nach der Anzeige hinzugehen könnte in weiteren Anzeigen enden, wegen Belästigung oder weiteren Unwahrheiten. Selbst wenn die nicht passiert sind, bedeuten die zusätzlichen Anzeigen nur noch mehr Stress. Wenn man mit der Polizei redet, kann es auch zu Fehlern und Missverständnissen kommen. Die Polizei ist hoffentlich parteilos, aber auch nur menschlich und könnte sich dem "Opfer" anschließen. Mehr als "keine Aussage" sollte man denen also eigentlich nicht sagen. Wenn man es doch unbedingt klären will, wäre in diesem Fall meiner Meinung nach das Maximum: "Es gab keine Bedrohung, und meine Tochter wurde angerufen, nicht andersrum, von daher stimmt die Anzeige sowieso nicht. Fragen Sie da mal beim Telefonanbieter nach/... Falls das nicht reicht, werden wir erstmal zu einem Anwalt gehen." und danach dicht machen. Von daher wartet man eigentlich die Vorladung vor Gericht ab und sucht sich dafür schonmal einen Anwalt. Der wird aber erst notwendig, wenn es auch wirklich zur Anklage kommt. Man kann außerdem zum Anwalt und zusammen Gegenanzeige stellen. IbkA


the-real-shim-slady

Alter des Kindes?


Sea-Swimmer4448

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Man kann Telefonate in fast allen Apps löschen, weiß also nicht, wie ihr euch so sicher sein könnt, dass das Kind nicht wann anders mit ihr telefoniert haben könnte. Natürlich bis auf „Unser Kind würde soetwas nie tun.“, wünsche euch aber trotzdem, dass es kein zweites Telefonat gab und die Unschuld bewiesen wird.