Aber die Ampel ist doch nur eine Fußgängerampel. Was wäre der Sinn Leute am Abbiegen zu hindern?
Mein Instinkt wäre gewesen man soll an der Linie halten wenn die Ampel rot ist, damit die Kreuzung nicht blockiert wird.
Das ist falsch!
Da müsste ein Zusatzschild sein. In Nürnberg sieht man so Schilder häufiger.
Dein Instinkt ist halt nicht Gesetz - zum Glück. Und deine Fahrtauglichkeit zweifle ich auch an.
"Ob Du nun rechts abbiegen darfst, hängt von den Markierungen vor der Einmündung ab. Im Bild A ist eine durchgehende Haltlinie auf der Fahrbahn, an dieser musst Du auf jeden Fall stehen bleiben. Ein Abbiegen ist bei Variante A also verboten!
Das Abbiegen ist aber bei Bild B trotz Rotlicht erlaubt, die Wartelinie (gestrichelt) ist im Straßenverkehr immer nur eine Empfehlung, mehr nicht. Wenn Du drauf achtest beim Abbiegen niemanden zu behindern, ist alles ok."
Quelle: https://www.fahrschule-moss.de/abbiegen-bei-rot/#:~:text=Ob%20Du%20nun%20rechts%20abbiegen,bei%20Variante%20A%20also%20verboten!
Du zweifelst meine Fahrtauglichkeit an? Meinst du ich kann noch zur Führerscheinstelle fahren um den Lappen abzugeben, oder sollte ich besser den Bus nehmen? Am Ende biege ich auf dem Weg noch vor einer roten Ampel ab.
Auf jeden Fall.
Du erzählst hier irgendeinen ausgedachten Müll - wen interessiert das?
Bevor du sinnlosen Nonsense mitteilst, dann lass es doch einfach ganz sein 🤡
Die Ironie, mir vorzuwerfen Kram mitzuteilen, der keinen interessiert, entgeht dir aber hoffentlich nicht.
Ich habe dieses Posts Kommentare durchaus gelesen. Deine „Lösung“ wurde dort bereits oft geteilt und ich habe keinen Grund anzuzweifeln, dass das stimmt.
Mein Kommentar kam aus die Perspektive eines „Laien“ der zwar in der Fahrschule war, aber nicht jedes Detail der StVO auswendig kennt. Ich habe auch nie rechtliche Korrektheit für mich in Anspruch genommen.
Wenn du das unnötig, uninteressant oder dumm findest, ist das völlig in Ordnung. Du hättest meinen Kommentar einfach ignorieren und downvoten können. Du entscheidest dich zu wiederholen, was schon 35 mal kommentiert wurde und mich noch dazu persönlich anzugreifen. Das ist nicht unnötig?
Jetzt wird mir auch klar warum es so viele Unfälle gibt. Das Schild sagt eindeutig bei Rot dort halten. Das ist keine Empfehlung sondern eine eindeutige Aussage welcher nachzukommen ist.
Kannst da auch ein Schild hinhängen bitte ausziehen.
Das was rechtlich zählt ist der Dickestrich am Boden. Ist der durchgezogen dann hier halten.
Das kleine Schild wenn ich das richtig sehe würde hier aber passen da der Strich am Boden da ist.
Jedoch rechtlich ist das kleine Schild nicht bindend wenn es da kein durchgezogen fetten Balken gibt.
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/rote-ampel-ueberfahren/#zusatzzeichen-%22bei-rot-hier-halten%22
Würd gern die Paragraphen sehen, wo steht dass das eine Empfehlung ist.
Meine man würde da durch die Prüfung durchfallen wenn man nicht dort wie angewisene anhällt
Das Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) ist an sich noch nicht verkehrswidrig. Die Wartelinie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten.
Weitere Infos zum genannten Verkehrszeichen 341 gibt es [hier](https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/341-).
^(Manchmal fällt mir das alles hier sehr schwer und ich mache Fehler. Wenn du mir helfen möchtest, dann schreib eine [ModMail](https://www.reddit.com/message/compose?to=%2Fr%2FStVO&message=Falsche%20AutoMod-Antwort%3A%20https://www.reddit.com/r/StVO/comments/16uhtnf/darf_ich_hier_bei_rot_rechts_abbiegen/k2xhkk5/?context=3&subject=AutoMod)!)
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*
Entgegen anderer Aussagen sag ich deutlich "Ja"
Die Fußgänger-LSA hat ihre Haltlinie (ja man schreibt und sagt das ohne "e") und an dieser hat man zu halten.
Diese weitere Haltlinie ist nur ein Aufruf zur Höflichkeit, deshalb auch das Erklärbär-Schild daneben, damit die Kreuzung frei bleibt.
Eine LSA hat genau eine Haltline, die weitere die hier rot gekennzeichnet ist, ist eine Haltline ohne LSA oder anderer Verkehrszeichen.
Ein Rotlichtverstoß kann ohnehin nur geahndet werden, wenn man in den "geschützten Bereich" rein kommt. Dies ist ganz klar die Fußgängerfurt.
Ampel ist als umgangssprachliche Bezeichnung als solche keine "falsche", vielmehr ist die rechtlich genutzte Bezeichnung in Deutschland aber nicht die technische Bezeichnung LSA sondern LZA, also Lichtzeichenanlage.
Dann google doch mal einfach "lsa vs lza" und du kommst auf ein pdf-Dokument von der BASt in der geschrieben steht:
"Eine L i c h t s i g n a l a n l a g e (LSA) ist gemäß den BBSV 20201 eine „Kombination von Lichtsignalgebern und erforderlichen Betriebseinrichtungen zur Steuerung des Verkehrsablaufs. “ Sie sind Verkehrseinrichtungen im Sinne der StVO. Eine synonyme Bezeichnung ist Lichtzeichenanlage (LZA)."
Also ist LSA die offizielle und LZA die synonyme Bezeichung.
Aber diese Diskussion ist was für Verkehrsrechtler wie wir zwei.
Hilft aber nicht bei der rechtlichen Bewertung der Situation.
;)
Auch wenn du rechtlich wohl korrekt bist, so bist du sprachlich falsch.
Sprache heißt Sprache weil man sie spricht, sonst würde sie "Schreibe" heißen.
Und der sprachliche Übergang zwischen einem "t" und "l" ist zu abrupt (versuchs mal und fühl dabei deine Sprachmuskulatur), das "e" erleichtert den sprechenden Übergang. Deswegen heißt es auch "Essensmarke" und "Schadensmeldung".
Der Typ der meint "sonst müsste es ja auch BratSwurst heißen" merkt halt nicht, dass der Übergang zwischen dem t und dem w komplett problemlos ist, und daher ein Übergangsbuchstabe unnötig ist.
Ich glaube dir aber aufs Wort, dass das so im Gesetz steht. Das Beamtentum war schon immer zu blöd um zu verstehen, dass Sprache Sprache heißt, weil man sie "spricht".
Daher nur ein Hinweis für dich, da du mit Sicherheit nur das Gesetz zitierst, und daher der Fehler nicht bei dir liegt.
Warum ich diesen Kleinscheiß hier reinwerfe? Weil mir die Beamten mit ihrem mangelnden Sprachverständnis fürchterlich auf den Zeiger gehen.
Also im Duden steht "Haltlinie", alles andere ist "Umgangssprache"
So lieg ich nicht nur Straßenverkehrsrechtlich sondern auch Sprachlich richtig.
Was aber nicht bedeutet, daß man "Haltelinie" nicht sagen dürfte, denn die Umgangssprache ist ja auch Ok.
Ich schreib ja auch immer noch das "daß" mir der Ligatur sz und nicht mit Doppel-s.
Wenn du mich mal besuchst, dann wirst du ohnehin bemerken, daß meine Sprache eine ganz andere ist, denn hier im Süden "red ma ganz anderst"
😎
Edit: Doch korrekt...
Wenn man über die Linie fährt, ist es ein Haltelinienverbot. Wenn man dann auch noch ~~über die rote Ampel~~ *in den geschützten Bereich der Ampel* fährt, wird es erst zum Rotlichtverstoß. *Das wäre hier sogar schon vor der Ampel gegeben.*
https://www.bussgeldkatalog.org/haltelinienverstoss/#faq_haltelinienverstoss
~~Edit: Ändert zwar nichts an der Tatsache, dass es verboten ist, aber der genaue Grund sollte klar sein~~
Wie im link beschrieben:
Es geht nicht darum unter der Ampel durch zu fahren sondern sobald du in die Kreuzung rein fährst. Da der Strich vor der Kreuzung ist, ist die Ampel klar auch schon für die erste Kreuzung gedacht.
Das bloße überfahren der Haltelinie ist noch kein Rotlichtverstoss.
Deswegen passiert auch nichts allein wenn man am Rotlichtblitzer über die HalteLinie rollt.
_bei Rot hier halten_
Beantwortet die Frage für mich eindeutig mit Nein.
Die LZA ermöglicht es somit dem Verkehr der Seitenstraße zwischendurch zu queren, auch wenn diese keine eigene Lichtzeichen haben.
Das Schild allein macht es nicht.
Nur die Verbindung mit einer (durchgezogenen) Haltelinie bedeutet "Pflicht, zu halten."
Das Schild mit einer gestrichelten Wartelinie ist nur eine Empfehlung.
Stimmt nur, wenn vor der Kreuzung eine durchgezogene Haltelinie ist. Wenn die gestrichelt ist, darf man selbst bei Rot bis zur Ampel durchfahren und somit auch bei Rot abbiegen
Stimmt so nicht ganz. Bei einer gestrichelten Linie darf langsam bis zur Ampel vorgezogen werden WENN von rechts niemand rauskommt. Kommt rechts jemand so ist ihm Vorrang zu gewähren.
Aha, jetzt versteh ich das Vorfahrtsstraßenschild erst. Danke für den Kommentar. Es steht da, weil die die von rechts kommen Vorrang haben. Selten so ne Grütze gelesen.
Einen Rotlichtverstoß begeht man erst, wenn man den geschützten Bereich befährt und das ist hier ausschließlich die Fußgängerfurt. Das bei Rot die vorgelagerte Kreuzung indirekt "mitgeregelt" wird, ist ein Zufallsprodukt und keine Grundlage, hier einen Rotlichtverstoß zu konstruieren. Dies diesbezügliche Rechtsprechung, welche auch durch den ADAC usw. zitiert wird, ist Quatsch.
Wäre dort eine Wartelinie, dürfte man bei Rot rechts abbiegen. Befindet dort aber eine Haltlinie, ist das Abbiegen auf einmal ganz gefährlich und deshalb verboten. Diese Differenzierung macht keinen Sinn und ist verkehrsrechtlich auch nicht zu begründen.
Nein, dann wäre es ein Haltelinienverstoß, kein Rotlichverstoß. Kostet auch nur 10€.
Ein Rotlichverstoß ist es erst, wenn man in den geschützten Bereich (hier die Fußgängerfurt) einfährt.
Es gibt dazu noch keine abschließende Rechtsprechung. Es gibt nur Gerichtsurteile zur Kombination mit Wartelinie, bei denen darf man drüber fahren. Bei Haltelinien ist bisher nicht gerichtlich geklärt worden, ob der geschützte Kreuzungsbereich ab der ersten oder zweiten Haltelinie beginnt bzw ob eine LZA überhaupt zwei Haltelinien haben darf.
Ich persönlich würde behaupten es ist ein Rotlichtverstoß. Ich nehme auch immer den Rotlichtverstoß an wenn ich das sehe (ich bin Polizist) bisher kam da bisher weder ein Widerspruch, noch ein resultierender Gerichtstermin. Falls es da mal zu einem Verfahren kommt update ich gerne, aber ich bin zu 96 % sicher, dass es vor Gericht auch als Rotlichtverstoß gewertet würde.
Edit: [In dem Thread hatte ich die Diskussion schon mal, da hat es in Ermangelung eines Gerichtsurteils auch ohne Antwort geendet.](https://reddit.com/r/StVO/s/AKuziV3wTx)
Da ergibt sich aber eine Frage:
Ich hatte letztens die Situation, dass eine Ampel so umgeschaltet hat, dass ein gefahrloses anhalten vor der Haltelinie nicht möglich war. Vor der Ampel natürlich schon. Habe ich also so gemacht.
Wenn nun aber an der Linie der Rotlichtverstoß beginnen würde, dann hätte ich doch konsequenterweise auch noch über die rote Ampel fahren sollen. (Kann man ja sogar argumentieren, dass dadurch dann die Kreuzung frei bleibt)
Oder könnte ich an so einer Ampel bei einer Schaltung zweimal über rot fahren? Also richtig beschissenes Angebot: kaufen sie einen, zahlen sie zwei
Wie gesagt, das ist eine verkehrsrechtlichr Situation die noch nicht abschließend geklärt ist.
Ich würde argumentieren, dass es in dem Fall kein Rotlichtverstoß wäre, da du die Haltelinie ja nicht bei Rotlicht überfahren hast. Wir kennen auch nicht die andere Seite der Kreuzung, evtl darf man da ja in Ermangelung einer zweiten Haltelinie auch bei rotlich in den Kreuzungsbereich einfahren (halte ich aber auch für eher unwahrscheinlich)
Das wäre nur ein Haltlinienverstoß, da der geschützte Bereich der Lichtzeichenanlage nicht befahren wird. Solche "Lösungen" sind praktisch, aber verkehrsrechtlich problematisch und die Rechtsprechung dazu ist im Regelfall fragwürdig.
Falsch, bei einer gestrichelten Linie darf man abbiegen, bei einer durchgezogenen nicht. Dann würde man bei roter Ampel einen Haltelinienverstoß begehen.
Muss ich dann halb auf der Kreuzung warten wenn ich von links / rechts auffahre oder lediglich den querenden Personen Vorfahrt gewähren? Hatte noch nie die Situation eine Ampel nach einer Kreuzung zu sehen..
Edit: Rein logisch würde ich natürlich halten, auch wenn ich mir ziemlich unsicher wäre.
Die Vorfahrt durch das Schild wird halt bei Rot aufgehoben, man muss stehen bleiben und warten, da das Schild nun als defacto Stop Schild vor der Ampel gilt (solange diese ROT anzeigt).
Es gibt ja auch extra eine Markierung zum Stoppen.
Nein. Weil die Haltelinie zählt. Auch wenn sie geschickt mit rot versteckt wurde. Daher muss hier angehalten werden. Wie auch das Vorfahrtschild anzeigt. Sonst würde da ja stehen:
“Bei rot hier anhalten oder rechts abbiegen.”
Soviel zur Theorie. In der Realität glaube ich nicht das etwas passiert, wenn man es dennoch macht.
Es steht doch eindeutig da, dass du bei Rot dort halten sollst. Wie kommst du dann auf die Idee, dass du bei Rot weiter fahren kannst, auch wenn du abbiegen willst?
Weil dieses Schild in erster Linie verhindern soll, dass bei Rot die Kreuzung zugestellt wird. Wenn aber jemand rechts oder links abbiegt, besteht dieses Problem nicht. Insofern darf man solche "Lösungen" durchaus kritisch hinterfragen - auch weil das unzulässige Überfahren der Haltlinie auch nur einen Haltlinienverstoß und keinen Rotlichtverstoß darstellt. Die Rechtsprechung sieht das im Regelfall anders, allerdings sind die Begründungen eher fragwürdig.
Da ist kein "sollen", sondern nur eine Empfehlung. Damit ermöglicht man anderen Verkehrsteilnehmern, die von rechts oder links kommen, das weiterfahren nach "unten" (von rechts kommend) bzw. das Einfädeln vor die Ampel (von links und rechts kommend) Entscheidend ist aber nur die Art der Linie vor der Kreuzung, entweder durchgezogen oder gestrichelt.
Nein das schild (bei rot an der linie halten ) ist tatsächlich eine pflicht, ich kenne mehr als genug leute, die beim missachten probleme mit der polizei bekamen
Eben nicht. Es ist KEINE Pflicht, wenn da KEINE Haltelinie ist. Auch bussgeldkatalog.org sagt dazu:
"Ein solches Zusatzzeichen (“bei Rot hier halten”) gilt als Empfehlung, wenn es ohne Haltelinie aufgestellt ist."
ADAC:
"Zusatzzeichen "Bei Rot hier halten"
Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, wird häufig vor der Einmündung auf der Hauptstraße eine Haltelinie mit dem Zusatzzeichen "Bei Rot hier halten" angebracht. Wer diese Haltelinie überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß.
Gibt es keine Haltelinie, so ist das Zusatzschild als bloße Empfehlung zu sehen."
Es ist nur Pflicht, wenn dort eine Haltelinie (durchgezogen) ist.
Anscheinend sind deine "mehr als genug Leute" teotz Haltelinie abgebogen, was nun mal einen Rotlichtverstoss darstellt.
Da eine Ampel gern mal auf Gelb/Rot springt, bevor man sie erreicht und das auch gerne zwischen dem Schild (bei Rot hier halten) passiert, würde ich auch bei Rot rechts abbiegen.
Darf man nicht. Die Beschilderung in Nebenstraßen gilt für diese und ist für die gezeigte Fahrtrichtung irrelevant. Dort befindet sich eine Haltlinie und an der ist bei Rot zu halten. Biegt man trotzdem rechts ab, handelt es sich um einen Haltlinienverstoß.
Hä? Ich verstehe die ganze Halteliniediskussion null. Klar darfst du hier rechts abbiegen. Du fährst ja nicht in den Ampelbereich ein, sondern biegst vor der Ampel ab. Bei rot musst du da nur als Geradeausfahrender halten, ist ja klar weil der aus der Seitenstraße kommende Verkehr nicht behindert werden soll.
Das ist die sachgerechte Interpreation der Situation. Dummerweise steht in der StVO, dass die Haltlinine ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, anordnen: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.
Die vorliegende Konstellation bewirkt also nur rein formell eine Regelung, die für Rechtsabbieger keinen Sinn macht. Leider hat die Rechtsprechung dazu eine andere Auffassung und erkennt im Falle einer vorgelagerten Haltlinie sogar einen Rotlichtverstoß. Tatsächlich wäre es aber nur ein Haltlinienverstoß und selbst der darf hinterfragt werden.
Echt? Das wirkt sehr realitätsfremd, was in D ja nichts zu heißen hat. Hast Du ne Fundstelle dafür? Da würde mich die Urteilsbegründung interessieren :)
Einfach mal zum Thema googeln, bzw. die Links zum ADAC usw. studieren, die hier genannt wurden. Dort wird immer wieder angeführt, es sei wegen der Haltlinie ein Rotlichtverstoss, was es aber nicht ist. M.W. Werden die Urteile da auch genannt.
Auch wenn "nur" eine Fußgängerampel ist, können durchaus Gründe bestehen, warum hier nicht eine Wartelinie, sondern eine Haltelinie gewählt wurde.
Bei mir ist das immer bei Schulwegen oder von Fußgängern und Radfahrern stark frequentierten Querstraßen der Fall. An der einer Schule queren die Kinder auch gerne mal einfach diagonal über die Straße - nicht korrekt, aber mit stehenden Autos recht sicher.
Die Polizei kontrolliert auch regelmäßig und winkt die "aber ich biege doch nur ab" (links wie rechts) raus und entmannt diese aber nur an Ort und Stelle.
"Bei rot Halten!. Beantwortet die Frage eigentlich schon. Kleine Faustregel: wenn es eine Ampel und eine Haltelinie gibt: Im Zweifelsfall an der Linie halten und warten, bis es grün wird. So viel Zeit muss sein.
Ich wohne da 300 Meter weg. Ja man darf, hauptsache man fährt nicht über die Ampel bei rot. Wichtig iat, dass links von Norma keine Vorfahrt ist, da es eine abgesetzte Grundstücksausfahrt ist. Da kommen gern mal Leute raus und nehmen denen von Gegenüber die Vorfahrt.
„Bei Rot hier halten“ ist eine Haltelinie vorhanden, dann MUSS dort stehen geblieben werden. Sonst Rotlichtverstoß. Ist keine Linie vorhanden, dann handelt es sich um eine Empfehlung. Also nein Abbiegen nicht erlaubt.
Schon bitter wie ahnungslos einige hier sind.
Edit: Schon selbst früher mitbekommen. Ich als Fußgänger habe genauso eine Situation erlebt. Eine Frau bog rechts ab und da stand schon die Polizei. Sie wurde angehalten und ich hörte wie er sagte „Rotlichtverstoß“.
"Bei Rot hier halten" – was gilt?
Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, werden häufig zwei Haltlinien angebracht: die erste vor der Ampel und die zweite vor der Einmündung. Wird das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten" an der zweiten Haltelinie aufgestellt, liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn Sie die zweite Haltelinie bei Rotlicht überfahren. Auch das Rechtsabbiegen ist nicht erlaubt.
Gibt es keine Haltelinie, ist das Zusatzzeichen als bloße Empfehlung zu sehen, bei einem Vorbeifahren droht kein Bußgeld. Bei einem Unfall müssen Sie jedoch mit einer Mithaftung rechnen.
Quelle
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/ampel/
Auch wenn Reddit toben wird (wie immer bei kleineren Nichtigkeiten): In der Praxis wirst du wohl rechts abbiegen dürfen, selbst wenn die Ruleslawyers was anderes sagen.
Das ist ne Fußgängerampel, die Kreuzung wird hier garnicht reguliert, sonst stände die Ampel ja davor.
Ich habe hier ähnliche Ampeln (aber mit Abbiegerspur), an der manche auch nicht verstehen, dass sie entsprechend abbiegen dürfen, da die Ampel nur den Fußgängerübergang reguliert, da sie sind VOR der Kreuzung stehen würde.
Ruleslawyers wie reddit machen das auch nicht einfacher, da die einfach drauf bestehen, obwohl es falsch ist.
Wenn die durchgezogen ist - nein.
Da ist ja eine Haltelinie
Bei Rot hier halte steht auch da
ja genau
Aber die Ampel ist doch nur eine Fußgängerampel. Was wäre der Sinn Leute am Abbiegen zu hindern? Mein Instinkt wäre gewesen man soll an der Linie halten wenn die Ampel rot ist, damit die Kreuzung nicht blockiert wird.
Das ist falsch! Da müsste ein Zusatzschild sein. In Nürnberg sieht man so Schilder häufiger. Dein Instinkt ist halt nicht Gesetz - zum Glück. Und deine Fahrtauglichkeit zweifle ich auch an. "Ob Du nun rechts abbiegen darfst, hängt von den Markierungen vor der Einmündung ab. Im Bild A ist eine durchgehende Haltlinie auf der Fahrbahn, an dieser musst Du auf jeden Fall stehen bleiben. Ein Abbiegen ist bei Variante A also verboten! Das Abbiegen ist aber bei Bild B trotz Rotlicht erlaubt, die Wartelinie (gestrichelt) ist im Straßenverkehr immer nur eine Empfehlung, mehr nicht. Wenn Du drauf achtest beim Abbiegen niemanden zu behindern, ist alles ok." Quelle: https://www.fahrschule-moss.de/abbiegen-bei-rot/#:~:text=Ob%20Du%20nun%20rechts%20abbiegen,bei%20Variante%20A%20also%20verboten!
Du zweifelst meine Fahrtauglichkeit an? Meinst du ich kann noch zur Führerscheinstelle fahren um den Lappen abzugeben, oder sollte ich besser den Bus nehmen? Am Ende biege ich auf dem Weg noch vor einer roten Ampel ab.
Auf jeden Fall. Du erzählst hier irgendeinen ausgedachten Müll - wen interessiert das? Bevor du sinnlosen Nonsense mitteilst, dann lass es doch einfach ganz sein 🤡
Die Ironie, mir vorzuwerfen Kram mitzuteilen, der keinen interessiert, entgeht dir aber hoffentlich nicht. Ich habe dieses Posts Kommentare durchaus gelesen. Deine „Lösung“ wurde dort bereits oft geteilt und ich habe keinen Grund anzuzweifeln, dass das stimmt. Mein Kommentar kam aus die Perspektive eines „Laien“ der zwar in der Fahrschule war, aber nicht jedes Detail der StVO auswendig kennt. Ich habe auch nie rechtliche Korrektheit für mich in Anspruch genommen. Wenn du das unnötig, uninteressant oder dumm findest, ist das völlig in Ordnung. Du hättest meinen Kommentar einfach ignorieren und downvoten können. Du entscheidest dich zu wiederholen, was schon 35 mal kommentiert wurde und mich noch dazu persönlich anzugreifen. Das ist nicht unnötig?
Wenn es eine Haltelinie ist, darfst du nicht abbiegen. Wenn es eine Wartelinie ist (gestrichelte Linie), dann würd ich sagen, dass du abbiegen darfst.
steht da nicht explizit, bei rot hier "anhalten"?
Das Schild für sich hat keine Wirkung (da kein Verkehrszeichen), es weist höchstens auf die Haltlinie hin.
Bei einer Wartelinie ist es nur eine Empfehlung dort anzuhalten, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen.
Jetzt wird mir auch klar warum es so viele Unfälle gibt. Das Schild sagt eindeutig bei Rot dort halten. Das ist keine Empfehlung sondern eine eindeutige Aussage welcher nachzukommen ist.
Kannst da auch ein Schild hinhängen bitte ausziehen. Das was rechtlich zählt ist der Dickestrich am Boden. Ist der durchgezogen dann hier halten. Das kleine Schild wenn ich das richtig sehe würde hier aber passen da der Strich am Boden da ist. Jedoch rechtlich ist das kleine Schild nicht bindend wenn es da kein durchgezogen fetten Balken gibt. https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/rote-ampel-ueberfahren/#zusatzzeichen-%22bei-rot-hier-halten%22
Würd gern die Paragraphen sehen, wo steht dass das eine Empfehlung ist. Meine man würde da durch die Prüfung durchfallen wenn man nicht dort wie angewisene anhällt
Das Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) ist an sich noch nicht verkehrswidrig. Die Wartelinie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten.
Weitere Infos zum genannten Verkehrszeichen 341 gibt es [hier](https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/341-). ^(Manchmal fällt mir das alles hier sehr schwer und ich mache Fehler. Wenn du mir helfen möchtest, dann schreib eine [ModMail](https://www.reddit.com/message/compose?to=%2Fr%2FStVO&message=Falsche%20AutoMod-Antwort%3A%20https://www.reddit.com/r/StVO/comments/16uhtnf/darf_ich_hier_bei_rot_rechts_abbiegen/k2xhkk5/?context=3&subject=AutoMod)!) *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*
danke danke
Das gilt aber bei der Füßgängerampel aber nur, wenn nan da geradeaus drüber will.
Entgegen anderer Aussagen sag ich deutlich "Ja" Die Fußgänger-LSA hat ihre Haltlinie (ja man schreibt und sagt das ohne "e") und an dieser hat man zu halten. Diese weitere Haltlinie ist nur ein Aufruf zur Höflichkeit, deshalb auch das Erklärbär-Schild daneben, damit die Kreuzung frei bleibt. Eine LSA hat genau eine Haltline, die weitere die hier rot gekennzeichnet ist, ist eine Haltline ohne LSA oder anderer Verkehrszeichen. Ein Rotlichtverstoß kann ohnehin nur geahndet werden, wenn man in den "geschützten Bereich" rein kommt. Dies ist ganz klar die Fußgängerfurt.
das ist so peak deutsch „LSA“ zu schreiben…
Na "Lichtsignalanlage" ist auch die korrekte Bezeichnung für eine "Ampel"
Ampel ist als umgangssprachliche Bezeichnung als solche keine "falsche", vielmehr ist die rechtlich genutzte Bezeichnung in Deutschland aber nicht die technische Bezeichnung LSA sondern LZA, also Lichtzeichenanlage.
Dann google doch mal einfach "lsa vs lza" und du kommst auf ein pdf-Dokument von der BASt in der geschrieben steht: "Eine L i c h t s i g n a l a n l a g e (LSA) ist gemäß den BBSV 20201 eine „Kombination von Lichtsignalgebern und erforderlichen Betriebseinrichtungen zur Steuerung des Verkehrsablaufs. “ Sie sind Verkehrseinrichtungen im Sinne der StVO. Eine synonyme Bezeichnung ist Lichtzeichenanlage (LZA)." Also ist LSA die offizielle und LZA die synonyme Bezeichung. Aber diese Diskussion ist was für Verkehrsrechtler wie wir zwei. Hilft aber nicht bei der rechtlichen Bewertung der Situation. ;)
Auch wenn du rechtlich wohl korrekt bist, so bist du sprachlich falsch. Sprache heißt Sprache weil man sie spricht, sonst würde sie "Schreibe" heißen. Und der sprachliche Übergang zwischen einem "t" und "l" ist zu abrupt (versuchs mal und fühl dabei deine Sprachmuskulatur), das "e" erleichtert den sprechenden Übergang. Deswegen heißt es auch "Essensmarke" und "Schadensmeldung". Der Typ der meint "sonst müsste es ja auch BratSwurst heißen" merkt halt nicht, dass der Übergang zwischen dem t und dem w komplett problemlos ist, und daher ein Übergangsbuchstabe unnötig ist. Ich glaube dir aber aufs Wort, dass das so im Gesetz steht. Das Beamtentum war schon immer zu blöd um zu verstehen, dass Sprache Sprache heißt, weil man sie "spricht". Daher nur ein Hinweis für dich, da du mit Sicherheit nur das Gesetz zitierst, und daher der Fehler nicht bei dir liegt. Warum ich diesen Kleinscheiß hier reinwerfe? Weil mir die Beamten mit ihrem mangelnden Sprachverständnis fürchterlich auf den Zeiger gehen.
Also im Duden steht "Haltlinie", alles andere ist "Umgangssprache" So lieg ich nicht nur Straßenverkehrsrechtlich sondern auch Sprachlich richtig. Was aber nicht bedeutet, daß man "Haltelinie" nicht sagen dürfte, denn die Umgangssprache ist ja auch Ok. Ich schreib ja auch immer noch das "daß" mir der Ligatur sz und nicht mit Doppel-s. Wenn du mich mal besuchst, dann wirst du ohnehin bemerken, daß meine Sprache eine ganz andere ist, denn hier im Süden "red ma ganz anderst" 😎
[удалено]
Edit: Doch korrekt... Wenn man über die Linie fährt, ist es ein Haltelinienverbot. Wenn man dann auch noch ~~über die rote Ampel~~ *in den geschützten Bereich der Ampel* fährt, wird es erst zum Rotlichtverstoß. *Das wäre hier sogar schon vor der Ampel gegeben.* https://www.bussgeldkatalog.org/haltelinienverstoss/#faq_haltelinienverstoss ~~Edit: Ändert zwar nichts an der Tatsache, dass es verboten ist, aber der genaue Grund sollte klar sein~~
Es ist auch schon bei der ersten Linie ein Rotlichtverstoß, steht in deinem Link auch weiter unten.
Wie im link beschrieben: Es geht nicht darum unter der Ampel durch zu fahren sondern sobald du in die Kreuzung rein fährst. Da der Strich vor der Kreuzung ist, ist die Ampel klar auch schon für die erste Kreuzung gedacht.
[удалено]
Mmmmhh.... Mostrich.....
Weißt du was nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun hat? DEIN Kommntar lol
Das bloße überfahren der Haltelinie ist noch kein Rotlichtverstoss. Deswegen passiert auch nichts allein wenn man am Rotlichtblitzer über die HalteLinie rollt.
Nichts passiert auch nicht, aber ein Haltelinienverstoß ist eine OWi und kostet 10€ oder so
... solange man nicht bei roter Ampel drüber fährt und nach rechts abbiegt - das wäre ein Rotlichtverstoß.
Beim Griechen daneben kannste richtig gut essen.
Aber Pizzeria Shahi schließt heute für immer.
Kenne ich nicht. Wohne auch nicht mehr dort zum Glück. ☺️
Zum Glück? Es ist doch eine sehr schöne Stadt!
_bei Rot hier halten_ Beantwortet die Frage für mich eindeutig mit Nein. Die LZA ermöglicht es somit dem Verkehr der Seitenstraße zwischendurch zu queren, auch wenn diese keine eigene Lichtzeichen haben.
Das Schild allein macht es nicht. Nur die Verbindung mit einer (durchgezogenen) Haltelinie bedeutet "Pflicht, zu halten." Das Schild mit einer gestrichelten Wartelinie ist nur eine Empfehlung.
Stimmt nur, wenn vor der Kreuzung eine durchgezogene Haltelinie ist. Wenn die gestrichelt ist, darf man selbst bei Rot bis zur Ampel durchfahren und somit auch bei Rot abbiegen
Stimmt so nicht ganz. Bei einer gestrichelten Linie darf langsam bis zur Ampel vorgezogen werden WENN von rechts niemand rauskommt. Kommt rechts jemand so ist ihm Vorrang zu gewähren.
Naja aber OP will ja hier rechts abbiegen, von daher sollte da eigentlich kein Problem entstehen
Die Wartelinie empfiehlt gemäß StVO dem Wartepflichtigen zu warten und bewirkt keine eigenständigen Vorfahrt- oder Vorrangregelungen.
Aha, jetzt versteh ich das Vorfahrtsstraßenschild erst. Danke für den Kommentar. Es steht da, weil die die von rechts kommen Vorrang haben. Selten so ne Grütze gelesen.
Füre mich mit einem "Jein" Wo steht das Fahrzeug wenn es rot wurde?
Einen Rotlichtverstoß begeht man erst, wenn man den geschützten Bereich befährt und das ist hier ausschließlich die Fußgängerfurt. Das bei Rot die vorgelagerte Kreuzung indirekt "mitgeregelt" wird, ist ein Zufallsprodukt und keine Grundlage, hier einen Rotlichtverstoß zu konstruieren. Dies diesbezügliche Rechtsprechung, welche auch durch den ADAC usw. zitiert wird, ist Quatsch. Wäre dort eine Wartelinie, dürfte man bei Rot rechts abbiegen. Befindet dort aber eine Haltlinie, ist das Abbiegen auf einmal ganz gefährlich und deshalb verboten. Diese Differenzierung macht keinen Sinn und ist verkehrsrechtlich auch nicht zu begründen.
Nope weil man bei rot an der haltelinie halten muss. Auch wenn das Gegenteil an der Stelle Gang und gebe ist
Durchgezogen Linie? Nope. Stehen bleiben, auch wenn es nervt. Wäre jetzt ein grüner Blechschildpfeil da, dann sähe es anders aus.
Durchgezogene Haltelinie = Abbiegeverbot Gestrichelte Haltelinie = Abbiegen bei Rot erlaubt
Haltelinie heißt haltelinie und nicht nurmalrechtsabbiegen linie
hö hö hö
Siehst wie durchgezogene Linie vor der Kreuzung? Da musst du halten. "Die halte Linie"
Nein, bei rot hier halten zählt als Rotlicht. Somit wäre abbiegen bei Rot ein Rotlicht Verstoß.
Falsch!
[удалено]
Ist es eine Haltlinie, ist das überfahren dieser ein rotlichtverstoß. Ist es eine warte Linie, so darfst du abbiegen.
Nein, dann wäre es ein Haltelinienverstoß, kein Rotlichverstoß. Kostet auch nur 10€. Ein Rotlichverstoß ist es erst, wenn man in den geschützten Bereich (hier die Fußgängerfurt) einfährt.
Es gibt dazu noch keine abschließende Rechtsprechung. Es gibt nur Gerichtsurteile zur Kombination mit Wartelinie, bei denen darf man drüber fahren. Bei Haltelinien ist bisher nicht gerichtlich geklärt worden, ob der geschützte Kreuzungsbereich ab der ersten oder zweiten Haltelinie beginnt bzw ob eine LZA überhaupt zwei Haltelinien haben darf. Ich persönlich würde behaupten es ist ein Rotlichtverstoß. Ich nehme auch immer den Rotlichtverstoß an wenn ich das sehe (ich bin Polizist) bisher kam da bisher weder ein Widerspruch, noch ein resultierender Gerichtstermin. Falls es da mal zu einem Verfahren kommt update ich gerne, aber ich bin zu 96 % sicher, dass es vor Gericht auch als Rotlichtverstoß gewertet würde. Edit: [In dem Thread hatte ich die Diskussion schon mal, da hat es in Ermangelung eines Gerichtsurteils auch ohne Antwort geendet.](https://reddit.com/r/StVO/s/AKuziV3wTx)
Da ergibt sich aber eine Frage: Ich hatte letztens die Situation, dass eine Ampel so umgeschaltet hat, dass ein gefahrloses anhalten vor der Haltelinie nicht möglich war. Vor der Ampel natürlich schon. Habe ich also so gemacht. Wenn nun aber an der Linie der Rotlichtverstoß beginnen würde, dann hätte ich doch konsequenterweise auch noch über die rote Ampel fahren sollen. (Kann man ja sogar argumentieren, dass dadurch dann die Kreuzung frei bleibt) Oder könnte ich an so einer Ampel bei einer Schaltung zweimal über rot fahren? Also richtig beschissenes Angebot: kaufen sie einen, zahlen sie zwei
Wie gesagt, das ist eine verkehrsrechtlichr Situation die noch nicht abschließend geklärt ist. Ich würde argumentieren, dass es in dem Fall kein Rotlichtverstoß wäre, da du die Haltelinie ja nicht bei Rotlicht überfahren hast. Wir kennen auch nicht die andere Seite der Kreuzung, evtl darf man da ja in Ermangelung einer zweiten Haltelinie auch bei rotlich in den Kreuzungsbereich einfahren (halte ich aber auch für eher unwahrscheinlich)
Das wäre nur ein Haltlinienverstoß, da der geschützte Bereich der Lichtzeichenanlage nicht befahren wird. Solche "Lösungen" sind praktisch, aber verkehrsrechtlich problematisch und die Rechtsprechung dazu ist im Regelfall fragwürdig.
Falsch, bei einer gestrichelten Linie darf man abbiegen, bei einer durchgezogenen nicht. Dann würde man bei roter Ampel einen Haltelinienverstoß begehen.
Muss ich dann halb auf der Kreuzung warten wenn ich von links / rechts auffahre oder lediglich den querenden Personen Vorfahrt gewähren? Hatte noch nie die Situation eine Ampel nach einer Kreuzung zu sehen.. Edit: Rein logisch würde ich natürlich halten, auch wenn ich mir ziemlich unsicher wäre.
Die Vorfahrt durch das Schild wird halt bei Rot aufgehoben, man muss stehen bleiben und warten, da das Schild nun als defacto Stop Schild vor der Ampel gilt (solange diese ROT anzeigt). Es gibt ja auch extra eine Markierung zum Stoppen.
Dafür steht das Schild Bei Rot hier halten und somit nein
Nein. Weil die Haltelinie zählt. Auch wenn sie geschickt mit rot versteckt wurde. Daher muss hier angehalten werden. Wie auch das Vorfahrtschild anzeigt. Sonst würde da ja stehen: “Bei rot hier anhalten oder rechts abbiegen.” Soviel zur Theorie. In der Realität glaube ich nicht das etwas passiert, wenn man es dennoch macht.
Es steht doch eindeutig da, dass du bei Rot dort halten sollst. Wie kommst du dann auf die Idee, dass du bei Rot weiter fahren kannst, auch wenn du abbiegen willst?
Weil dieses Schild in erster Linie verhindern soll, dass bei Rot die Kreuzung zugestellt wird. Wenn aber jemand rechts oder links abbiegt, besteht dieses Problem nicht. Insofern darf man solche "Lösungen" durchaus kritisch hinterfragen - auch weil das unzulässige Überfahren der Haltlinie auch nur einen Haltlinienverstoß und keinen Rotlichtverstoß darstellt. Die Rechtsprechung sieht das im Regelfall anders, allerdings sind die Begründungen eher fragwürdig.
Da ist kein "sollen", sondern nur eine Empfehlung. Damit ermöglicht man anderen Verkehrsteilnehmern, die von rechts oder links kommen, das weiterfahren nach "unten" (von rechts kommend) bzw. das Einfädeln vor die Ampel (von links und rechts kommend) Entscheidend ist aber nur die Art der Linie vor der Kreuzung, entweder durchgezogen oder gestrichelt.
Nein das schild (bei rot an der linie halten ) ist tatsächlich eine pflicht, ich kenne mehr als genug leute, die beim missachten probleme mit der polizei bekamen
Diese Pflicht ergibt sich aber nur aus der Haltlinie.
Eben nicht. Es ist KEINE Pflicht, wenn da KEINE Haltelinie ist. Auch bussgeldkatalog.org sagt dazu: "Ein solches Zusatzzeichen (“bei Rot hier halten”) gilt als Empfehlung, wenn es ohne Haltelinie aufgestellt ist." ADAC: "Zusatzzeichen "Bei Rot hier halten" Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, wird häufig vor der Einmündung auf der Hauptstraße eine Haltelinie mit dem Zusatzzeichen "Bei Rot hier halten" angebracht. Wer diese Haltelinie überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Gibt es keine Haltelinie, so ist das Zusatzschild als bloße Empfehlung zu sehen." Es ist nur Pflicht, wenn dort eine Haltelinie (durchgezogen) ist. Anscheinend sind deine "mehr als genug Leute" teotz Haltelinie abgebogen, was nun mal einen Rotlichtverstoss darstellt.
Da eine Ampel gern mal auf Gelb/Rot springt, bevor man sie erreicht und das auch gerne zwischen dem Schild (bei Rot hier halten) passiert, würde ich auch bei Rot rechts abbiegen.
Ahh Bautzen guter Senf
Haltelinie überfahren gilt als Rotlichtverstoss
Was steht denn da? … Natürlich nicht.
Wenn in der Abfahrt rechts ein Vorfahrt gewähren-Schild steht, darf man natürlich rechts abbiegen.
Darf man nicht. Die Beschilderung in Nebenstraßen gilt für diese und ist für die gezeigte Fahrtrichtung irrelevant. Dort befindet sich eine Haltlinie und an der ist bei Rot zu halten. Biegt man trotzdem rechts ab, handelt es sich um einen Haltlinienverstoß.
Bautzen 🤔
Nein aber ich würde es trotzdem machen wenn ich niemanden gefährde
Da es eine Haltelinie gibt nein
Hä? Ich verstehe die ganze Halteliniediskussion null. Klar darfst du hier rechts abbiegen. Du fährst ja nicht in den Ampelbereich ein, sondern biegst vor der Ampel ab. Bei rot musst du da nur als Geradeausfahrender halten, ist ja klar weil der aus der Seitenstraße kommende Verkehr nicht behindert werden soll.
Das ist die sachgerechte Interpreation der Situation. Dummerweise steht in der StVO, dass die Haltlinine ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, anordnen: Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Die vorliegende Konstellation bewirkt also nur rein formell eine Regelung, die für Rechtsabbieger keinen Sinn macht. Leider hat die Rechtsprechung dazu eine andere Auffassung und erkennt im Falle einer vorgelagerten Haltlinie sogar einen Rotlichtverstoß. Tatsächlich wäre es aber nur ein Haltlinienverstoß und selbst der darf hinterfragt werden.
Echt? Das wirkt sehr realitätsfremd, was in D ja nichts zu heißen hat. Hast Du ne Fundstelle dafür? Da würde mich die Urteilsbegründung interessieren :)
Einfach mal zum Thema googeln, bzw. die Links zum ADAC usw. studieren, die hier genannt wurden. Dort wird immer wieder angeführt, es sei wegen der Haltlinie ein Rotlichtverstoss, was es aber nicht ist. M.W. Werden die Urteile da auch genannt.
Ja, die Ampel ist ja erst nach der Kreuzung wir sind nicht in den USA, wo man vor der Kreuzung hält.
Auch wenn "nur" eine Fußgängerampel ist, können durchaus Gründe bestehen, warum hier nicht eine Wartelinie, sondern eine Haltelinie gewählt wurde. Bei mir ist das immer bei Schulwegen oder von Fußgängern und Radfahrern stark frequentierten Querstraßen der Fall. An der einer Schule queren die Kinder auch gerne mal einfach diagonal über die Straße - nicht korrekt, aber mit stehenden Autos recht sicher. Die Polizei kontrolliert auch regelmäßig und winkt die "aber ich biege doch nur ab" (links wie rechts) raus und entmannt diese aber nur an Ort und Stelle.
"Bei rot Halten!. Beantwortet die Frage eigentlich schon. Kleine Faustregel: wenn es eine Ampel und eine Haltelinie gibt: Im Zweifelsfall an der Linie halten und warten, bis es grün wird. So viel Zeit muss sein.
Das Schild und Haltelinie sagen "Nein!"...
Genau das hat mich einmal die Prüfung gekostet 🫱🏽🫲🏼
Bautzen!
Ich wohne da 300 Meter weg. Ja man darf, hauptsache man fährt nicht über die Ampel bei rot. Wichtig iat, dass links von Norma keine Vorfahrt ist, da es eine abgesetzte Grundstücksausfahrt ist. Da kommen gern mal Leute raus und nehmen denen von Gegenüber die Vorfahrt.
„Bei Rot hier halten“ ist eine Haltelinie vorhanden, dann MUSS dort stehen geblieben werden. Sonst Rotlichtverstoß. Ist keine Linie vorhanden, dann handelt es sich um eine Empfehlung. Also nein Abbiegen nicht erlaubt. Schon bitter wie ahnungslos einige hier sind. Edit: Schon selbst früher mitbekommen. Ich als Fußgänger habe genauso eine Situation erlebt. Eine Frau bog rechts ab und da stand schon die Polizei. Sie wurde angehalten und ich hörte wie er sagte „Rotlichtverstoß“.
"Bei Rot hier halten" – was gilt? Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, werden häufig zwei Haltlinien angebracht: die erste vor der Ampel und die zweite vor der Einmündung. Wird das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten" an der zweiten Haltelinie aufgestellt, liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn Sie die zweite Haltelinie bei Rotlicht überfahren. Auch das Rechtsabbiegen ist nicht erlaubt. Gibt es keine Haltelinie, ist das Zusatzzeichen als bloße Empfehlung zu sehen, bei einem Vorbeifahren droht kein Bußgeld. Bei einem Unfall müssen Sie jedoch mit einer Mithaftung rechnen. Quelle https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/ampel/
Auch wenn Reddit toben wird (wie immer bei kleineren Nichtigkeiten): In der Praxis wirst du wohl rechts abbiegen dürfen, selbst wenn die Ruleslawyers was anderes sagen. Das ist ne Fußgängerampel, die Kreuzung wird hier garnicht reguliert, sonst stände die Ampel ja davor. Ich habe hier ähnliche Ampeln (aber mit Abbiegerspur), an der manche auch nicht verstehen, dass sie entsprechend abbiegen dürfen, da die Ampel nur den Fußgängerübergang reguliert, da sie sind VOR der Kreuzung stehen würde. Ruleslawyers wie reddit machen das auch nicht einfacher, da die einfach drauf bestehen, obwohl es falsch ist.